Schonzeitenregelung

Durch die zweite Verordnung zur Änderung der Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 06.03.2013 sind für folgende Fischarten neue Schonzeiten ab 23.03.2013 in Kraft getreten.

ArtSchonzeiten
Zander15.02. bis 31.05.
Hecht15.02. bis 30.04.
Welskeine Schonzeit, kein Mindestmaß

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